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Was Betriebe vor dem Wechsel wissen wollen.

FAQ Lohnabrechnung: Ihre Fragen, unsere Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.

Kosten, Wechsel und Ablauf.

Die häufigsten Fragen zur ausgelagerten Lohnbuchhaltung.

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Warum spare ich beim Wechsel von der Kanzlei zu Maurer Office?

Kanzleien werben oft mit einem günstigen Grundpreis pro Mitarbeitendem. Meldungen, Bescheinigungen und AAG-Anträge werden dann jedoch zusätzlich berechnet – und treiben die Kosten spürbar nach oben. Bei uns zahlen Sie einen Festpreis pro Mitarbeitendem, ohne Nebenkosten.

Wie läuft der Wechsel zu Ihnen ab?

Wir benötigen einmalig die Stammdaten Ihres Betriebs und Ihrer Mitarbeitenden. Danach richten wir das System ein und kümmern uns um die Ab- und Anmeldungen – auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem bisherigen Steuerberater.

Wie sieht der monatliche Ablauf aus?

Sie melden uns nur Änderungen – etwa eine Gehaltsanpassung oder einen Krankenkassenwechsel – per E-Mail, Cloud oder Fax. Wir erstellen die Abrechnungen und übernehmen termingerecht Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und AAG-Anträge.

Welche Unterlagen bekomme ich jeden Monat?
  • Lohnabrechnungen und Beitragsnachweise
  • Meldungen und Bescheinigungen
  • Lohnjournal und Lohnkonto
  • Zahlungsliste, optional als SEPA-Datei
  • Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung

Ihre Mitarbeitenden erhalten ihre Abrechnungen digital über ein Portal oder auf Wunsch per Post.

Kann mein Steuerberater weiter die Finanzbuchhaltung machen?

Ja. Wir liefern monatlich eine Buchungsliste, die Ihr Steuerberater direkt verbuchen kann. So entfallen teure Kanzleistunden für die Lohnabrechnung.

Bieten Sie eine digitale Personalakte an?

Ja. Wir richten eine digitale Personalakte ein und pflegen sie – gegen eine Zusatzgebühr, die direkt mit der monatlichen Abrechnung berechnet wird. Hintergrund: Ab 2027 müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Mehr dazu unter Aktuelles.

Wie schnell ist meine Abrechnung fertig?

Innerhalb von 3–4 Werktagen, nachdem alle Daten vollständig bei uns sind.

Beraten Sie auch steuerlich?

Nein. Nach § 6 Nr. 4 StBerG erstellen wir Lohnabrechnungen und übernehmen organisatorische Tätigkeiten. Steuerliche Bewertungen und Gestaltungsberatung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.

Reden wir über Ihre Lohnabrechnung.

Unverbindlich und persönlich – wir melden uns zeitnah.