
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber!
Ab 01.01.2027 wird die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen verbindlich
Der 31.12.2026 ist ein wichtiger Stichtag für Arbeitgeber:
Die bisher bestehende Übergangsmöglichkeit zur Befreiung von der elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen endet zum 31.12.2026.
Ab dem 01.01.2027 müssen die nach § 8 Abs. 2 BVV vorgeschriebenen Unterlagen elektronisch zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Dazu gehören – je nach Beschäftigungsfall – beispielsweise bestimmte Meldungen der Krankenkassen, Arbeitserlaubnisse, Erklärungen von Minijobbern, Nachweise zum Krankenversicherungsschutz und weitere sozialversicherungsrechtlich relevante Unterlagen.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass ab 2027 sämtliche Unterlagen einer Personalakte zwingend digital geführt werden müssen. Entscheidend ist vielmehr, die gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltunterlagen ordnungsgemäß elektronisch zu führen und für eine Betriebsprüfung entsprechend verfügbar zu halten.
Auch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist für Arbeitgeber inzwischen ein fester Bestandteil des Prüfverfahrens. Für Abrechnungsfälle ab 01.01.2027 besteht hier keine Befreiungsmöglichkeit mehr.
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Update vom: 19.08.2026